Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?
Dann kontaktieren Sie gern:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de
Programmhalter: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
• definiert Richtlinien, Rahmenbedingungen und Schwerpunkte von LuFo-Aufrufen
• initiiert Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen
• wählt Projekte auf Grundlage einer externen Begutachtung aus
• genehmigt jede einzelne F&T-Förderung
Projektträger: DLR Projektträger Luftfahrtforschung (PT-LF)
• unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufrufen
• erstellt Förderempfehlung zu den ausgewählten Projekte
• technisches und administratives Controlling der Projekte
• Prüfung der Projektergebnisse und Verwertung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger Luftfahrtforschungsprogramm
• Deutsche Luftfahrtindustrie und KMU (inkl. Zulieferer)
• Großforschungseinrichtungen
• Universitäten und Forschungseinrichtungen
Schwerpunkte im LuFo VI-3
• Umweltfreundliche Luftfahrt
• Hybridelektrisches Fliegen, alternative Antriebe, Wasserstofftechnologie und Brennstoffzelle
Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette
• Industrie 4.0 und künstlicher Intelligenz (KI)
• Neue Mobilität der Zukunft
• Wettbewerbsfähige KMU und internationale Diversifizierung der Zulieferindustrie
Weitere Informationen finden Sie hier:
Förderung LuFo VI - DLR - Projektträger Luftfahrtforschung
Oder hier:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Luftfahrtforschung KMU Beratung Luftfahrt
https://www.dlr.de/pt-lf/desktopdefault.aspx/tabid-18357/29210_read-76805/
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist auf marktnahe nichttechnische Innovationen gerichtet. Es war als Pilotprojekt 2019 gestartet worden und wird nun fortgesetzt und fest etabliert.
Die entsprechende Richtlinie wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bundesminister Robert Habeck: „Eine moderne Wirtschaftspolitik muss Innovationen ganzheitlich betrachten. Wegweisende Neuerungen kommen nicht allein aus der technischen Forschung und Entwicklung. Auch neue Geschäftsmodelle, Organisationskonzepte und Servicedesigns können hochinnovativ sein. Mit der Förderung solcher nichttechnischen Innovationen erweitern wir das Förderspektrum und damit auch unseren Blick auf Innovationen.“
Details zum ersten Call und zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich noch in diesem Sommer bekanntgegeben. Weitere Calls folgen nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus; für jeden Call sind aktuell rund 10 Mio. EUR Budget vorgesehen.
Das IGP war zunächst als befristeter Pilot gestartet worden, der mit einem neuen innovationspolitischen Ansatz rund 300 Innovationsprojekte anschob, u.a. kreativwirtschaftliche Konzepte, neue Organisationsmodelle, innovative Plattformformate, Bildungsinstrumente, u.v.a.
Nichttechnische Innovationen standen bislang nicht im Fokus der Innovationsförderung und erforderten auch neue Auswahlverfahren, wie beispielsweise Pitches vor einer externen Jury.
Eine externe Evaluation hat den Erfolg des neuen Ansatzes im Pilotprojekt bestätigt, sie erwartet u.a. positive Wirkungen auf die Fördernehmer wie auch auf Dritte und empfiehlt die nun beschlossene Fortsetzung des Programms. Damit erweitert das BMWK den innovationspolitischen Fokus über Technologieentwicklung hinaus und eröffnet perspektivisch einer Vielzahl von Innovatorinnen und Innovatoren neue Unterstützungsmöglichkeiten.
Beim IGP erfolgt die Auswahl der Förderprojekte durch thematische Ausschreibungen („Calls“), zu denen im wettbewerblichem Verfahren Projektideen eingereicht werden. Der erste Call wird das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen adressieren, also u.a. neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit etc.
Das Programm ist eingebettet in das BMWK-Förderkonzept „Von der Idee zum Markterfolg“ und trägt zur Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung bei. Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen und seiner Call-Systematik kann es verschiedene innovationspolitische Ziele unterstützen, u.a. die im Koalitionsvertrag benannten Felder digitaler, kreativwirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Innovation. Einige Förderprojekte der IGP-Pilotphase präsentierten sich beim Innovationstag Mittelstand des BMWK 2023.
Quelle: 15.06.2023 -PRESSEMITTEILUNG -Innovationsförderung des BMWK
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt in diesem Jahr erneut Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge können ab dem 1. Juni 2023 bis zum 3. Juli 2023 gestellt werden.
Infrastrukturminister Guido Beermann: „Das MIL fördert bereits seit Januar 2021 die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern und leistet damit einen Beitrag zur CO2-Einsparung und zur Verlagerung von Lastenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 177 Anträge bewilligt werden. Das zeigt, dass wir mit der Förderung der Lastenfahrräder auf dem richtigen Weg sind und die Brandenburgerinnen und Brandenburger bereit sind, klimafreundlich in die Pedale zu treten – auch beim Warentransport. Gerade auf Kurzstrecken kann der Lastentransport mit dem Fahrrad eine sinnvolle Alternative zum Transport mit dem Auto sein. Ab diesem Jahr unterstützen wir ebenfalls die Anschaffung neuer Lastenradanhänger. Wir entsprechen damit der großen Nachfrage der Antragstellenden nach einer zusätzlichen Förderung und machen den Warentransport per Fahrrad noch attraktiver. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg.“
Was wird gefördert?
- Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.
- Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger.
- Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrradanhänger.
Wer wird in Brandenburg gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- eingetragene Vereine
- Gewerbetreibende
Wie viel wird gefördert?
Im Jahr 2023 stehen für die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenradanhängern 340.000 Euro zur Verfügung.
Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle der kostenfreien Ausleihe/Zurverfügungstellung des Fördergegenstandes (des Lastenfahrrades und/oder des Lastenfahrradanhängers) für die Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbindungsdauer beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Die Zweckbindungsdauer wird gegenüber der vorhergehenden Richtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.
Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:
- für Lastenfahrräder: 2500 Euro.
- für E-Lastenfahrräder: 4000 Euro.
- für Lastenfahrradanhänger: 1000 Euro.
- für E-Lastenfahrradanhänger: 2500 Euro.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
Anträge können ab 1. Juni 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51 gestellt werden. Die Formblätter werden zum Beginn des Förderaufrufs am 1. Juni im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar sein.
Die entsprechende Richtlinie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 20 vom 24.5.2023 veröffentlicht.
Quelle: 26.05.2023- Pressemitteilung MIL
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.
Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob dem Grunde nach ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (vergleiche 2.).
Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben ist damit für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind. Dem Antrag sind keine weiteren Belege – auch nicht die Bescheinigung der BSFZ – beizufügen. Welche Angaben im Antrag auf Forschungszulage erforderlich sind, können Sie unter „Mehr zum Thema“ einsehen.
Weitere Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier auf unserer Seite, unter anderem in dem BMF-Schreiben vom 11. November 2021 zur Gewährung von Forschungszulage sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Informationsangebot wird fortlaufend aktualisiert. Anregungen und Fragen richten Sie bitte an das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Quelle: Veröffentlicht vom BMF am 07.02.2023
INVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern
Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023
Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:
- 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
EIC Accelerator - Wer kann teilnehmen?
Der EIC Accelerator bietet Unterstützung für Start-ups und KMU mit - bahnbrechenden, hochrisikoreichen Innovationen (TRL 5) - großem internationalen Marktpotential - europäischen und globalen Ambitionen → Innovationen zur Marktreife entwickeln → Kommerzialisierung starten → Mischfinanzierung: Zuschüsse + Investitionskomponente
Was wird finanziert?
Zuwendung (Grant) bis 2,5 Mio. Euro (70% Förderquote)
Innovationsaktivitäten: Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Zulassung, IP, vorbereitende Markteinführung
Investment von 0,5 – 15 Mio. Euro Finanzierung der Markteinführung und Scale-up
Wie kann man teilnehmen?
Stufe 1 Kurzantrag Pitch Pitch Video, Stufe 2 Vollantrag inkl. Coaching Pitch Deck, Stufe 3 Pitch Interview
Wann kann man einreichen?
Einreichung Kurzantrag: Neustart: Juli 2023
Das EIC Accelerator Team
Daniel Stürzebecher 0228 3821 1368
Vanessa Sooth 0228 3821 1063
Matthias Wurch 0228 3821 3012
Dr. Petra Oberhagemann 0228 3821 1643
Nicola Weiler 0228 3821 1337
Anne Dreysel 030 67055 8214
E-Mail: nks-accelerator@dlr.de
Quelle: Präsentation auf Innovationstag Mittelstand 2023: https://innovationstag-mittelstand-bmwk.de/webinare/der-eic-accelerator-horizont-europa
BMWK setzt Industrieforschung für den Mittelstand fort
Einleitung
Die neue Förderrichtlinie „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) ist in Kraft getreten. Die ebenfalls weiterentwickelte Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) gilt bereits seit 1. Januar. 2023 stehen für die IGF 190 Millionen Euro und für INNO-KOM 80 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Michael Kellner: „Mit unserer Förderung wollen wir Innovationen im Mittelstand anstoßen und in den Markt bringen. Mit IGF und INNO-KOM haben wir hier zwei bewährte Förderprogramme, die wir jetzt modernisiert haben, um noch mehr Innovationen hervorzubringen und die ökologische Transformation der KMU zu unterstützen. Wir brauchen weitreichende Innovationen, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unsere KMU können und sollten hierfür die Ergebnisse unserer Industrieforschung weiterhin umfassend nutzen.“
Beide Programme – INNO-KOM und IGF – sind im Innovationszyklus im vorwettbewerblichen Bereich verortet: Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben werden veröffentlicht, diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt und regelmäßig von einer Vielzahl an Unternehmen genutzt. So haben beide Programme eine große Hebelwirkung.
Die neuen Richtlinien enthalten insbesondere folgende Neuerungen:
Förderrichtlinie INNO-KOM:
- Forschungsvorhaben, die zur Dekarbonisierung, zum Klimaschutz, der Ressourceneffizienz oder zur Nachhaltigkeit in strukturschwachen Regionen beitragen, haben bei gleicher Qualität Vorrang.
Förderrichtlinie IGF:
- Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird geöffnet.
Das heißt: Ab 1. Januar 2024 können sich, über die derzeit Antragsberechtigten 100 Forschungsvereinigungen hinaus, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sein müssen, auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Programm autorisieren lassen. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Richtlinie konkret beschriebenen hohen Qualitätsstandards erfüllen, wie im Übrigen die bisher Antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch. - Es wurden Zuwendungsobergrenzen für Antragsteller festgelegt.
- Die Höhe des Eigenanteils der Wirtschaft wurde in die Richtlinie aufgenommen.
- Die Administration übernimmt ab 2024 ein nach öffentlicher Ausschreibung ausgewählter Projektträger, der beliehen werden soll.
Quelle: Artikel des BMWK vom 11.01.2023 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230111-bmwk-setzt-industrieforschung-fuer-den-mittelstand-fort.html
ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchen-offenes Förder-programm, das insbesondere Zuschüsse für marktorientierte Forschung und Entwicklung gewährt.
KMU und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle F&E-Projekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.
Wesentlich für die Bewilligung sind die technologische Innovationskraft sowie gute Marktchancen
Geförderte Projektformen:
Durchführbarkeitsstudien
FuE-Einzelprojekte
FuE-Kooperationsprojekte
Innovationsnetzwerke
Internationale FuE-Projekte
Beratung erhalten Sie dazu hier:
Gerd Blutke
Senior Manager
Innovation
T +49 30 46302-423
gerd.blutke@berlinpartner.de
Die AiF Projekt GmbH informiert in ihrer Funktion als ZIM-Projektträger des BMWK und IraSME-Koordinationsbüro über die geöffnete 32.Ausschreibung des internationalen Fördernetzwerks IraSME informieren.Bis zum 27. September 2023 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus den teilnehmenden Ländern und Regionen Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen.
Für deutsche Antragstellende steht wie immer das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Förderinstrument zur Verfügung.
Die Ausschreibung in Kürze:
Was wird gefördert?
FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (gemäß Richtlinien der beteiligten Länder/Regionen)
Wie wird gefördert?
Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Länder?
Aktuell: Belgien (Flandern + Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Türkei
Auf folgenden Seiten sind Informationen zu der aktuellen IraSME-Ausschreibung einschließlich der teilnehmenden Länder/Regionen veröffentlicht:
- ZIM: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/internationale-ausschreibung-irasme.html (Deutsch)
- IraSME: https://www.ira-sme.net/current-call/ (Englisch)
Wir hoffen, diese Neuigkeiten sind interessant für Sie, und wir würden uns freuen, wenn Sie diese Informationen mit möglichen Interessierten teilen.
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern jederzeit telefonisch unter +49 (0)30 48163-589 oder per E-Mail an zim-international@aif-projekt-gmbh.de.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Jenny Gudlat
Büro Internationale Kooperation | Office International Cooperation
Telefon: +49 (0)30 48163-589
international@aif-projekt-gmbh.de
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49 | 13156 Berlin
Am 1. Juni 2023 startete die Programmreihe des Enterprise Europe-Network Berlin-Brandenburg „EU-FÖRDERUNG Kompakt“.
In dieser insgesamt 16-teiligen Online-Seminarreihe werden Ihnen immer Donnerstags von 13-14 Uhr Aspekte aus dem Horizont Europa Programm (vor der Sommerpause) oder eine weitere europäische Fördermöglichkeit für Ihr Unternehmen (nach der Sommerpause) präsentiert.
Alle Termine der Seminarreihe
- 01.06.2023 | Horizont Europa: EIC Accelerator für KMU
- 08.06.2023 | Horizont Europa: LogFrame-Ansatz zur Projektentwicklung
- 15.06.2023 | Horizont Europa: Partnersuche und Konsortialaufbau
- 22.06.2023 | Horizont Europa: Förderaufrufe und Nutzung des Teilnahmeportals
- 29.06.2023 | Horizont Europa: Budgetplanung
- 06.07.2023 | Horizont Europa: Begutachtung von Projektanträgen
SOMMERFERIEN
- 31.08.2023 | LIFE: Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt
- 07.09.2023 | Eurostars: Förderprogramm für forschungstreibende KMU
- 14.09.2023 | Digitales Europa (DIGITAL): Förderung des digitalen Wandels
- 21.09.2023 | INTERREG: Förderung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
- 28.09.2023 | Kreatives Europa: Das EU-Förderprogramm für die Kultur- und Kreativbranche
- 05.10.2023 | Kaskadenfinanzierung – Kleinere Projektaufrufe laufender europäischer Projekte
- 12.10.2023 | ZIM: Förderung internationaler Kooperationen
- 19.10.2023 | EU-Innovationsfonds: Förderung CO2-armer Technologien
HERBSTFERIEN
- 09.11.2023 | Innovationsförderung durch öffentliche Aufträge
- 16.11.2023 | Erasmus für Jungunternehmen: Das Mobilitätsprogramm der EU für die Unternehmensgründung
- 23.11.2023 | Europäischer Verteidigungsfonds: Förderung kooperativer Forschung und Innovation
Bitte melden Sie sich für jedes Seminar gesondert an, an dem Sie teilnehmen möchten:
Sonderinitiative des Managerfortbildungsprogramms für geflüchtete Führungskräfte aus der Ukraine
Das Managerfortbildungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist ein Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurde vom BMWK als Generalmanagerin der Sonderinitiative beauftragt.
Ziel der Sonderinitiative
Aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine mussten zahlreiche qualifizierte Fachkräfte ihre Heimat verlassen. Aus dieser Konsequenz entstand die Idee, zeitweilig in Deutschland lebenden ukrainischen Fach- und Führungskräften ein attraktives, maßgeschneidertes Angebot in Form einer Sonderinitiative des Managerfortbildungsprogramms anzubieten. Gleichzeitig passt der Ansatz zu den übergeordneten Zielen der Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine. Die Sonderinitiative soll sowohl einen Beitrag zum Wiederaufbau der Ukraine als auch zur Heranführung des Landes an den EU-Binnenmarkt leisten. Zur Bewältigung dieser Aufgaben braucht die ukrainische Wirtschaft qualifizierte Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie tragfähige internationale Kooperationen. An diesen beiden Punkten setzt die Sonderinitiative an.
Ukrainische Geflüchtete aus dem mittleren und oberen Management erhalten während mehrwöchiger Hospitationen in deutschen Unternehmen, die zusätzlich durch Trainings flankiert werden, Einblicke in die reale Unternehmenspraxis und vertiefen ihre Management- und Kooperationskompetenzen.
Sie sind ein engagiertes deutsches Unternehmen und möchten am Wiederaufbau der Ukraine aktiv mitwirken? Sie streben in Zukunft geschäftliche Aktivitäten in der Ukraine an? Sie möchten die Gelegenheit nutzen und sich bereits heute mit ukrainischen Fach- und Führungskräften austauschen? Sie sehen das Kennenlernen und voneinander Lernen im Geschäftsalltag als Vorteil für die Anbahnung einer langfristigen Partnerschaft?
Ihr Unternehmen profitiert von der Sonderinitiative des Managerfortbildungsprogramms durch:
- Wertvolle Kontakte knüpfen: Als deutsches Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, ukrainischen Fach- und Führungskräften im Rahmen der Sonderinitiative einen Hospitationsplatz in Ihrem Betrieb anzubieten. So erhalten Sie und Ihre Mitarbeitenden die Gelegenheit, mit ukrainischen Fachleuten ins Gespräch zu kommen, Kooperationsinteressen auszuloten und gleichzeitig Ihr Netzwerk zu erweitern.
- Geschäftsanbahnung in der Ukraine: Die während der Hospitation geknüpften Kontakte und der Erfahrungsaustausch helfen Ihnen bei zukünftigen Geschäftsaktivitäten in der Ukraine. Zudem trägt die Sonderinitiative dazu bei, dass Ihre Kenntnisse über den ukrainischen Markt und Ihr interkulturelles Know-how vertieft werden – beides Voraussetzungen für erfolgreiche Geschäftsanbahnungen in der Ukraine.
- Mitwirken beim Wiederaufbau der ökonomischen Infrastruktur: Ihre gründlich vorbereitete Geschäftstätigkeit in der Ukraine trägt aktiv zum Wiederaufbau der ukrainischen Wirtschaftsstruktur bei, indem Sie die gezielte Fach- und Führungskräfteentwicklung von ukrainischen Managern unterstützen.
Sie haben Interesse an der Sonderinitiative? In der Rubrik „Hospitationsplatz anbieten” erfahren Sie mehr über die Rahmenbedingungen.
Programmablauf
Geplanter Ablauf
Der Start des Fortbildungsprogramms ist im dritten Quartal 2023 vorgesehen. Dafür werden vorab in Berlin und Düsseldorf jeweils bis zu 20 Hospitationsplätze gesucht.
Die Fortbildung dauert insgesamt 11 Wochen und gliedert sich in folgende fünf Phasen:
Einführungstraining (1 Woche) zum Ermitteln und Formulieren von Erwartungen und Lernzielen.
Erste Hospitationsphase (4 Wochen) mit Fokus auf Kennenlernen von Abläufen im Gastgeber-Unternehmen und Simulation von Managementaufgaben.
Zwischentraining (1 Woche) mit Selbstreflexion und Neujustierung der Lernziele, sowie weiterführende Kompetenztrainings.
Zweite Hospitationsphase (4 Wochen) mit Fokus auf Verfestigung des Erlernten sowie der Kontakterweiterung unter Berücksichtigung einer eventuellen Neujustierung von Lernzielen.
Abschlusstraining (1 Woche) mit systematischem Reflektieren und abschließendem Feedback.
Das Programm wird familienfreundlich gestaltet: die Einsatzzeit der Hospitantinnen und Hospitanten beträgt im Schnitt je 6,5 Stunden an fünf Werktagen pro Woche. Inhalt und Ablauf der Hospitation werden mit den Hospitantinnen und Hospitanten und ihren Betreuerinnen und Betreuern abgestimmt und begleitet.
Kosten und Finanzierung
Die Teilnahme an der Sonderinitiative des Managerfortbildungsprogramms ist für die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilenehmer kostenlos. Ein Vergütungs- oder Unterkunftsanspruch seitens der Teilnehmenden besteht nicht.
Das Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert, inklusive der Trainings, welche in wirtschaftsnahen Fortbildungszentren durchgeführt werden.
Die Gastgeber-Unternehmen erbringen im Rahmen der zwei Hospitationsphasen von jeweils 4 Wochen Eigenleistung in Form des Einsatzes einer zuständigen Betreuungsperson.
Hospitationsplatz anbieten
Sonderinitiative Ukraine: Infostunde für deutsche Unternehmen zu Hospitationsangeboten
Die Sonderinitiative des BMWK-Managerfortbildungsprogramms ist auf der Suche nach Betrieben in und um Berlin und Düsseldorf, die erfahrene ukrainische Führungskräfte für Hospitationen bei sich begrüßen möchten.
Profil Gastgeber-Unternehmen
Sie sind ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen in und um Berlin bzw. Düsseldorf?
Sie sehen das Wiederaufbauprogramm für die Ukraine auch als unternehmerische Chance und möchten dafür Partnerschaften und Geschäftskontakte für die Zukunft etablieren?
Dafür bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Beteiligung an der Sonderinitiative des Managerfortbildungsprogramms in Deutschland. Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie ukrainische Fach- und Führungskräfte als Hospitantinnen und Hospitanten in ihrem Unternehmen auf.
Rahmenbedingungen sind:
Kleines, mittleres oder großes Unternehmen in und um Berlin oder Düsseldorf.
Gute Englischkenntnisse der zuständigen Betreuungsperson.
Interesse an Geschäftspartnerschaften mit der Ukraine.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, werden Unternehmen aus Branchen gesucht, die im Kontext des Wiederaufbaus von Vorteil sind: Energie, Infrastruktur und Bau, Logistik und Transport, (Tele-)Kommunikation und Digitalisierung oder das Gesundheitswesen.
Mit der Durchführung des Bundesförderinstruments Investitionsgarantien beauftragt: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ihr Partner für Investitionsabsicherung
- Schutz vor politischen Risiken
- Aktives Krisenmanagement
- Zugang zu risikoreichen Märkten
Wir begleiten Sie beim Gang ins Ausland
Fokus Ukraine-Krieg
Investitionsgarantien des Bundes schützen deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken. Mit Blick auf Anträge für Investitionsgarantien für Projekte in die Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Über Anträge wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken in der Ukraine ab. Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Auf dieser Seite haben wir verschiedene Informationen über Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine sowie die aktuelle Situation bei der Deckungspraxis für Russland und Belarus kurz und knapp für Sie zusammengefasst.
++++ Verbesserte Deckungskonditionen für Ukraine ++++
07.08.2023
Der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die Investitionsgarantien hat beschlossen, dass die bislang bestehenden Deckungsbeschränkungen für beteiligungsähnliche Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften (Ausschluss der Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsmoratoriumsrisiken sowie die Zurückstellung der Ertragsdeckung) ab sofort aufgehoben werden. Dies gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen an Projektgesellschaften in der Ukraine. Darüber hinaus wurde beschlossen, zunächst befristet bis 2025 keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge zu erheben. Für Ukraine-Garantien fällt entsprechend nur noch das jährlich zu entrichtende Garantieentgelt an.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.investitionsgarantien.de/main-navigation/wissen/wissenstransfer/fokus-ukraine-krieg
BMWK fördert nachhaltige Tourismusprojekte
Antragsfrist endet Mitte September
Mit der Fördermaßnahme LIFT Transformation stellt das BMWK bis zu 1,5 Mio. EUR für nachhaltige Projekte im Tourismus bereit. Ziel ist, die mittelständische Tourismuswirtschaft zu aktivieren, sich entlang der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen mit den Zukunftsfragen des Sektors aus praxisrelevanter Perspektive auseinanderzusetzen und zukunftssichernde, anwendbare Lösungen zu entwickeln. Durch Verbreitung der Projektansätze und -ergebnisse soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Tourismus auch in der Breite kurz- und mittelfristig gestärkt werden.
LIFT steht für Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus (LIFT).
Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Dieter Janecek: „Mit „LIFT Transformation“ soll die Tourismusbranche gezielt in ihrem nachhaltigen Engagement aktiviert werden. Das ist die Basis für ihre Zukunftsfähigkeit. Wir wollen zeigen, dass der Tourismus im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz Teil der Lösung sein kann. LIFT Transformation soll Vorbildprojekte fördern und bekannt machen, die einer nachhaltigen Ausrichtung ebenso wie der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Tourismus dienen.“
Die Projekte sollen konkrete, praxisrelevante Bezüge zu den im Tourismus bedeutsamen Nachhaltigkeitszielen, wie u.a. „Klimaschutz“, „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ und „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ haben, wirtschaftlich tragfähig sein und gleichzeitig neue, kreative Wege aufzeigen. Sie sollen geeignet sein, Unternehmen der Tourismuswirtschaft zu inspirieren und zur Nachahmung anzuregen.
Weitere Informationen
Der Ideenwettbewerb wird vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes betreut und koordiniert. Projektskizzen können bis zum 15. September 2023 eingereicht werden.
Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger finden Sie hier