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Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker 
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de

Gerald Franz
Projektmanager Bahntechnik, Luft- und Raumfahrttechnik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de

Dr. Tania Hancke
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger Luftfahrtforschung
Gesamtsystemtechnologien
Tel.: +49 228 447-466
Tania.Hancke@dlr.de

 

Richtlinie zur Förderung von Transferhubs im Rahmen des Programms „Transferinitiative F.A.S.T. – Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer“ vom: 12.06.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 15.07.2026 B1

Gefördert wird der Aufbau und die Weiterentwicklung themenspezifischer Transferhubs in den Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Dazu gehören

  • Biotechnologie,
  • Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung,
  • Künstliche Intelligenz,
  • Mikroelektronik,
  • Quantentechnologien sowie
  • Technologien für klimaneutrale Mobilität.

Die Fördermaßnahme ist mehrstufig angelegt und gliedert sich einerseits in die Förderung von Transferhubs als zentrale Akteure sowie andererseits in die Umsetzung konkreter, von den Transferhubs ausgewählter, forschungsbasierter Transferprojekte. In der ersten Verfahrensstufe legen die interessierten Konsortien dem Projektträger bis spätestens zum 31.08.2026, 12.00 Uhr Konzeptskizzen in elektronischer Form vor. Die Einreichung erfolgt über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Konzeptskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt ein­gehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet:

bundesweit

Förderberechtigte:

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße

52428 Jülich

Tel: +49 30 20199-3676

Fax: +49 2461 61-5837

fast@ptj.de

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Weiterführende Links:

Informationsseite zum Förderprogramm (externer Link) Transferinitiative F.A.S.T. (externer Link) Informationsseite zum F.A.S.T-Förderprogramm (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen­effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Hierzu sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren FuE-Aktivitäten motiviert werden.

Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.

Verfahren

Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Der Lotsendienst für Unternehmen hilft bei grundsätzlichen Fragen zur Förderung. Detaillierte fachliche Fragen beantwortet jeweils der für einen Technologiebereich zuständige Projektträger. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung.

Förderkriterien

Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrages zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Wasser und Rohstoffen sowie zur Schließung der je­weiligen Kreisläufe. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Technologie- und Anwendungsbereiche

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten: 

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft

  • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
  • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
  • effizientere Bewässerungstechnologien;
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächen­gewässer).

Daten zur Einreichung

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Mehr Informationen sind HIER

Eurostars

Eurekas Förderprogramm für innovative KMU

Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative Eureka: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.

Bekanntmachung von Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars vom 11. August 2021

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 vom 15. März 2023

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 vom 13. Dezember 2023

Eurostars bietet Ihnen:

  • Einfaches Antragsverfahren
  • Zügige internationale Begutachtung
  • Unterstützung durch Ihr nationales Eureka-Büro im DLR Projektträger
  • Einbettung in ein etabliertes zwischenstaatliches Netzwerk

Nächster Stichtag zur Einreichung von Projektanträgen

  • Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektanträgen: 10. September 2026 14h00 MEZ

Teilnahmevoraussetzungen

 

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland (s. Förderung).

Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:

  • Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden

Die wirtschaftliche Verwertung der verschiedenen Partner muss klar erkennbar und im Eurostars-Antrag entsprechend dargestellt sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet.

Wichtiger Hinweis für KMU:
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, den Eigenanteil von 50% des Projektbudgets aufbringen zu können, wird die Bonität Ihres Unternehmens überprüft. Eine erste Prüfung erfolgt bereits kurz nach Einreichung des Eurostars-Antrags. Hierfür wird der Bonitätsindex der Creditreform aller antragstellenden deutschen KMU eingeholt, gegebenenfalls müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, die die Bonität der Unternehmen belegen.

Ethische Aspekte sind ein wesentlicher Bestandteil der Antragsbegutachtung. Hierunter fallen nicht nur Fragestellungen der Medizin- oder Bioethik, sondern beispielsweise auch solche aus dem Bereich Datenschutz und Dual Use. Werden die Ethikaspekte bei Antragstellung nicht ausreichend adressiert, kann dies den Start Ihres Projektes verzögern oder bei laufenden Projekten zu einem vorzeitigen Stopp führen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen um Fragen zu den genannten oder weiteren Aspekten der Antragstellung klären zu können!

Kontakt und Ansprechpartner

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Förderung innovativer KMU | Eurostars
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

+49 228 3821-1380
+49 228 3821-1353
Eurostars@dlr.de

Richtlinie CooperationVET

Gemeinsam mit den Partnerländern und an den jeweiligen Berufsbildungsreformen orientiert, sollen modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der iBBZ erprobt werden. Die Rahmenbekanntmachung orientiert sich an den wesentlichen Qualitätsmerkmalen des deutschen Berufsbildungssystems:

  • Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern,
  • Lernen im Arbeitsprozess,
  • Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards,
  • Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen,
  • Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung und
  • Attraktive berufliche Karrierewege.

Mit dieser Rahmenbekanntmachung werden Sondierungs- und Kooperationsprojekte gefördert, die an den Interessen und Reformanliegen der BMBF-Partnerländer ausgerichtet sind und dabei, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen. Damit zielt die Förderung auf nachhaltige, systemische Effekte und einen anwendungsorientierten Praxistransfer. Die Einbettung der Projekte in bilaterale Kooperationen und interministerielle Reformdialoge soll weitere Potenziale für die Verstetigung der Projektergebnisse über den unmittelbaren Projektzusammenhang und -zeitraum hinaus aktivieren.

Zuwendungsempfänger

Für beide Module gemäß Nummer 2 gelten gleichermaßen die folgenden Bedingungen:

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inklusive deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie regionale und bereichsförmige Untergliederungen), das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z. B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (beispielsweise Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon sind AHKs und deren Dienstleistungsgesellschaften.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Rahmenbekanntmachung sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
„BG-IBB – Internationalisierung der Berufsbildung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner ist
Herr Matthias Bockhold
Telefon: +49 228/3821-2157

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt, Bundesanzeiger vom 31.07.2026

Auszug: 

Die Ziele des Wissenschaftsjahres 2027 sind:

  • Vermittlung von Wissen über Raumfahrt: Das Wissenschaftsjahr 2027 vermittelt, wie Raumfahrt funktioniert, was sie leisten kann und welchen Mehrwert sie für die Gesellschaft bereits heute leistet; wir stärken damit die Akzeptanz und begeistern die Bürgerinnen und Bürger für Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich. Wir zeigen, wie eng die deutsche Raumfahrtforschung- und -industrie in Europa und international kooperiert und welche Kernbereiche die deutsche und europäische Raumfahrt umfasst.
  • Fokus auf gesellschaftliche und alltagsrelevante Themen: Das Wissenschaftsjahr 2027 rückt die gesellschaftlichen und alltagsrelevanten Themen der Raumfahrt in den Fokus. Damit macht es zukunftsweisende Entwicklungen in der Raumfahrt transparent und zugänglich. Das Ziel ist es, die Bedeutung der Raumfahrt für die Gesellschaft ganzheitlich darzustellen und ihre Rolle als essenzieller Innovationstreiber im täglichen Leben hervorzuheben.
  • Darstellung der Raumfahrt als wachsenden Wirtschaftssektor: Die Raumfahrt hat – jenseits ihrer Rolle als strate­gisches Forschungsfeld – als Enabler auch für andere Branchen Bedeutung. Sie gibt Impulse für neue Märkte und neue Geschäftsmodelle oder sorgt für Resilienz und das Funktionieren von Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Satelliteninfrastruktur als Grundlage für Logistik, Landwirtschaft, Energie, Medizin, Digitalisierung/Konnektivität, Katastrophenschutz). Die öffentlichen Investitionen lösen private Investitionen und Innovationen in vielen Industrien aus und haben damit eine Hebelwirkung. In vielfältigen Formaten kann der vielschichtige Nutzen des Raumfahrtsektors für diverse Zielgruppen präsentiert und diskutiert werden.
  • Motivierung junger Menschen für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Raumfahrt: Das Wissenschaftsjahr 2027 weckt Begeisterung für MINT-Berufe bei Mädchen und Jungen, zeigt ihnen spannende Berufsperspektiven auf und macht Forschungsbereiche, Innovationen und Forschungsstandorte sichtbar. Dies adressiert auch geschlechtergerechte Teilhabe und geschlechtersensible Innovationen in der Raumfahrt.

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Formate der Wissenschaftskommunikation:

  • Dialog- und Partizipationsformate (inklusive Citizen Science, zum Beispiel Schülerlabore und Mitmach-Experimente)
  • Informations- und Vermittlungsformate (zum Beispiel Ausstellungen, Science-Center-Formate, Visualisierungen, Animationen, Virtual Reality-Anwendungen, Interview-Reihen)
  • Onlineformate (zum Beispiel Podcasts, Streams, Kurzvideos)
  • Games (zum Beispiel Online-Games, Escape-Games)
  • künstlerische und kulturelle Projekte (zum Beispiel interaktive Bühnenshows)
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate


Insbesondere werden gefördert:

  • Formate, die das Verständnis für die Raumfahrt erhöhen und deutlich machen, wie wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn in wirtschaftliche oder gesellschaftliche Innovation übersetzt werden kann (öffentliche Relevanz der Raumfahrt).
  • Formate, die anwendungsorientiert für MINT-Bereiche mit Raumfahrtbezug begeistern und die zur Arbeit im Bereich der Raumfahrt (upstream) beziehungsweise im Bereich der Nutzung der Daten aus dem All (downstream) motivieren.
  • Niedrigschwellige, barrierefreie Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft beziehungsweise Forschung im Bereich der Raumfahrt und Astrophysik hatten.
  • Formate, die Fragestellungen zum Thema Raumfahrt aus wirtschaftswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher, historischer, geschlechtersensibler und -gerechter beziehungsweise geschichtswissenschaftlicher, juristischer, sicherheitsbezogener Perspektive sowie der Perspektive der Medizinforschung behandeln und ihre Erkenntnisse den Zielgruppen zur Diskussion stellen.
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Raumfahrtforschung und -entwicklung, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte et cetera). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis zu 100 000 Euro gefördert werden. Für Verbundvorhaben gilt der Maximalbetrag gleichermaßen. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin


Ansprechpartnerinnen:


Für fachlich-inhaltliche Fragen zum Wissenschaftsjahr 2027

Sarah Gutscher
Telefon: +49 30/67055-8217
E-Mail: sarah.gutscher@dlr.de


Für administrative und förderrechtliche Fragen

Carola Hänel
Telefon: +49 30/67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de
 

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline


Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Einreichfrist: laufend

Bekanntmachung des BMWI - Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft" – Neufassung. Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.

Termin zur Einreichung von Förderanträgen : jederzeit … mehr
 Weiterführende Links

Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Das Land Berlin fördert mit ProFIT Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

  • Zuschüsse bis zu 500.000 EUR pro Projekt beziehungsweise Projektpartner
  • Darlehen bis zu 1 Mio. EUR Laufzeit bis zu 10 Jahre

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin.

Unternehmen:

  • KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
  • Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen

Forschungseinrichtungen:

  • nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

Konkret gefördert werden:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben

Die Richtlinie mit den hier genannten Konditionen tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Landesrechnungshofs am 01.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027

Weiterführende Links

 

Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de