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Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte

Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?

Dann kontaktieren Sie gern:

Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de 

Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de 

23.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands
Habeck: Ein guter Tag für den Mittelstand, den Klimaschutz und Arbeitsplätze in Deutschland

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützen.“

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Näher im Detail:


Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

2. Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Nähere Informationen zur BIK finden Sie hier.

Weitere Informationsunterlagen finden Sie nachfolgend verlinkt:

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Einreichfrist: 15. Oktober 2024

Innowwide ist ein Förderprogramm für innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen. Es unterstützt diese dabei, einen internationalen Zielmarkt zu erschließen.

Dafür fördert das Programm bilaterale Projekte (sogenannte „Market Feasibility Projects“) mit einem Festbetrag von 60.000 EUR und einer Dauer von sechs Monaten.

In den Projekten arbeiten die europäischen Unternehmen mit mindestens einer lokalen Partnerin oder einem lokalen Partner aus dem internationalen Zielland zusammen. Diese sind dabei Unterauftragnehmende („subcontractors“).

Innowwide fördert gemeinsame Aktivitäten, um die Machbarkeit des Markteintritts zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Studien und Analysen zu Marktpotential, Wettbewerb, Schutz von geistigem Eigentum und technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Einreichfrist für Anträge: 15. Oktober 2024 (14:00 MEZ)

Themenoffene Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern aus Nord-und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika möglich.

 

Weiterführende Links

Ansprechpartner


Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

Einreichfrist: laufend

Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Leistungsstufe Potenzialanalyse           max. 10 TW max. 5.500 €
Leistungsstufe Realisierungskonzept   max. 25 TW max. 13.750 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen.

Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de


Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Einreichfrist: 30. September 2024

Der aktuelle und letzte Aufruf des STAGE Programms bietet nun ein verbessertes Format mit einem vereinfachten Antragsverfahren, gelockerten Zulassungskriterien, einem breiteren Spektrum an geförderten Aktivitäten und Unterstützung für Projekte jeder Größe.

Im Rahmen des Programms werden bis zu 25 000 EUR je ausgewähltem KMU gewährt, um deren Übergang zu wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu unterstützen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören: 

  • Erstellung eines Investitionsprojektplans 
  • Durchführbarkeitsstudie 
  • Technologie-Audit  
  • Analyse der Sorgfaltspflicht 
  • Datenerfassung und -analyse für die Bewertung des CO2-Fußabdrucks  
  • Anpassung von Geschäftsprozessen 
  • Beschaffung von anderen spezialisierten Beratungs- und Coachingleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Investitionsplänen

Um sich auf die Förderung bewerben zu können, müssen Sie zunächst PHASE 1, das Initial Assessment, im STAGE Sustainability Transition Lernmodul abschließen. Im Anschluss können Sie einen passenden Nachhaltigkeitsberater auswählen und Ihren Sustainability Transition Plan entwickeln. Sofern Sie einen Ihnen bereits vertrauten Berater mitbringen möchten, muss dieser sich zunächst auf der STAGE Plattform registrieren.

Bewertungsstichtage sind der 30. September, 15. November und 31. Dezember 2024.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der STAGE Webseite

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Robert Lenk
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302120
E-Mail: robert.lenk@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
 

13.08.2024   PRESSEMITTEILUNG des BMWK
Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet 
„Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden.

Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert.

Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben.

Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren.

Weitere Informationen zu STARK

Mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt.

Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet.

„STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd.€ derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. € für neue Anträge zur Verfügung.

STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.

Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.

Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt.

Die neue Förderrichtlinie (PDF, 284 KB) wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.

Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich.

NVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.

Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023

Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.

Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhabens) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Wird ein FuE-Vorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.

Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob dem Grunde nach ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (vergleiche 2.).

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ

2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben ist damit für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind. Dem Antrag sind keine weiteren Belege – auch nicht die Bescheinigung der BSFZ – beizufügen. Welche Angaben im Antrag auf Forschungszulage erforderlich sind, können Sie unter „Mehr zum Thema“ einsehen.

Weitere Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier auf unserer Seite, unter anderem in dem BMF-Schreiben vom 11. November 2021 zur Gewährung von Forschungszulage sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Informationsangebot wird fortlaufend aktualisiert. Anregungen und Fragen richten Sie bitte an das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

 

Quelle: Veröffentlicht vom BMF am 07.02.2023 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html

Einreichfrist: 8. November 2024

Ziel der Förderung ist es, Umweltbelastungen zu verringern und den Klimaschutz zu unterstützen. Hierfür sollen neue Ansätze und Möglichkeiten für den Einsatz intelligenter Robotik in der Umwelttechnik erforscht und entwickelt werden.

Wer wird gefördert?
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Verbundprojekte gefördert, in denen wissenschaftliche Expertinnen und Experten mit Unternehmen beziehungsweise Praxispartnern zusammenarbeiten. Die Projekte müssen mindestens einen der beiden nachfolgend dargestellten Forschungsschwerpunkte adressieren:


Schwerpunkt 1: Neue Einsätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik
In diesem Themenschwerpunkt sollen Einsatzgebiete für Robotik erforscht und entwickelt werden, für die bisher noch keine entsprechende Lösung vorhanden war und in denen die Robotik einen erkennbaren Nachhaltigkeitsgewinn bewirken kann. In der Regel sollte bereits eine Automatisierungstechnologie in Grundzügen vorhanden sein, aber durch Weiterentwicklung, insbesondere durch intelligente Robotik, neue Einsatzmöglichkeiten erschlossen werden.

Mögliche Anwendungsfälle umfassen, sind aber nicht limitiert auf:

  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Industrierobotik im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, mit folgenden Zielen: deutliche Material- und Kosteneinsparung, neue Recycling- oder Kreislaufführungsprozesse, höhere Qualität der Recyclingprodukte, „Zero Defect Production“, Rückgewinnung von seltenen Materialien.
  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Servicerobotik zur Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen, zum Beispiel die Reinigung von Anlagen für erneuerbare Energien sowie von Kanalsystemen oder die Entfernung von Gefahrgütern.
  • Die Erhöhung von Datenmengen für das Umweltmanagement durch intelligente Robotik, zum Beispiel durch Kartierung und Überwachung von Abfalldeponien oder Ökosystemen sowie neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich Umwelt- und Naturschutz, wie Früherkennung oder Behebung von Umweltproblemen und Schadstoffbelastungen.


Schwerpunkt 2: Neue Ansätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik
In diesem Themenschwerpunkt sind Ansätze förderfähig, bei denen neue Arten von Robotik entwickelt werden, um die Einsatzmöglichkeiten in der Umwelttechnik zu erweitern. Dazu zählen insbesondere auch Weiterentwicklungen in der Sensorik und Aktorik intelligenter Roboter, beispielsweise neue Fortbewegungsarten oder Interaktionsmöglichkeiten.

Mögliche Anwendungsfälle umfassen, sind aber nicht limitiert auf:

  • neue Formen von Industrierobotik für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zum Beispiel Cobots, schwarmintelligente Robotik oder naturinspirierte Robotik;
  • die Entwicklung von Robotik-Systemen, die modular, anpassbar und rekonfigurierbar sind und für verschiedene Zwecke und Umgebungen im Bereich der Umwelttechnik eingesetzt werden können;
  • Robotik für Umweltmonitoring und Umweltschutz in verschiedenen Medien durch neuartige mobile Systeme, zum Beispiel Roboter mit multimodaler Mobilität, Softrobotik oder intelligente Drohnen.

Laufzeit der Projekte: zwei Jahren, in begründeten Ausnahmefällen sind jedoch auch bis zu drei Jahre Laufzeit möglich.

Antragsverfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

 

Melden Sie sich gerne bei Fragen, wenn Sie eine Projektidee besprechen möchten oder wenn wir bei der Partnersuche unterstützen können.

Weiterführende Links


Ansprechpartner


Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de


Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de

06.02.2024 -PRESSEMITTEILUNG -Klimaschutz

Gesucht: Neue Klimaschutzprojekte in Europa Die Europäische Klimaschutzinitiative ruft den 8. Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte aus und setzt neue Schwerpunkte

Einleitung

Die Projektförderung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) geht in eine neue Runde: Der diesjährige Ideenwettbewerb startet am 6. Februar 2024. Bis zum 12. März 2024 können gemeinnützige Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen dem europaweiten Aufruf folgen und ihre Projektskizzen über die EUKI-Webseite einreichen.

Die sechs Schwerpunktthemen in diesem Jahr sind Klimaneutrale Mobilität, Klimapolitik, CO2-Entnahme und Senken, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, Sozialgerechter Strukturwandel sowie Nachhaltige Wirtschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Klimaschutzmaßnahmen, bei denen Partnerorganisationen aus mehreren europäischen Ländern zusammenarbeiten. Die EUKI fördert ausgewählte Projektideen mit jeweils zwischen 120.000 Euro bis einer Million Euro. Mehr als die Hälfte der Mittel soll in Projekte in die EUKI-Zielländer in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Baltikum sowie dem Westbalkan fließen. Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem Land des Westbalkans.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold zum Hintergrund: Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Mit dem Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative geben wir Menschen vor Ort die Möglichkeit, eigene innovative Lösungen für den Klimaschutz in der gesamten EU voranzubringen. Die Europäische Klimaschutzinitiative stärkt die Zivilgesellschaft und klimafreundliche Unternehmen, gerade wo sie noch nicht so gut verankert sind. Die über 200 erfolgreichen Projekte sind daher auch ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie und europäischen Werten.

Die EUKI existiert seit 2017 und hat sich als bekanntes Förderprogramm erfolgreich etabliert. Mit ihren mittlerweile 203 Projekten hat sie insgesamt rund 95 Millionen Euro in den europäischen Klimaschutz investiert. Circa 440 Organisationen, Schulen, Behörden, Universitäten und gemeinnützige Unternehmen trugen bereits dazu bei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und den European Green Deal umzusetzen. Sie alle sind in der EUKI-Community miteinander vernetzt. Mit den Angeboten der EUKI Academy erweitern sie ihr klimapolitisches Fachwissen und kommunizieren die Erfolgsrezepte ihrer Projekte.

Die EUKI unterstützt Ideen, die den Klimaschutz und Zusammenarbeit in Europa stärken. Dabei orientiert sich der jährliche EUKI-Ideenwettbewerb an den klimapolitischen Prioritäten und den aktuellen Herausforderungen in den Zielländern. So steht der 8. Ideenwettbewerb auch im Zeichen der Bewältigung der Energiekrise, der Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets und des REPowerEU-Plans sowie der Entwicklung des EU-Klimarahmens für die Zeit nach 2030.

Weiterführende Informationen zur EUKI und ihren Projekten finden Sie unter https://www.euki.de.

Servicemenü

31.07.2024

Grüner Klimafonds bewilligt neue Klimaschutzprojekte weltweit

Akkreditierte Partner setzen die Projekte um

(GTAI) - Der Green Climate Fund (GCF) hat die Finanzierung von 17 neuen Projekten in Höhe von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar (US$) bewilligt. Die Entscheidung traf der Aufsichtsrat des größten Klimafonds der Welt bei seiner Sitzung Mitte Juli 2024 in Südkorea.

Damit steigt die Förderung von Klimaschutzprojekten durch den Klimafonds auf insgesamt rund 15 Milliarden US$ für 270 Projekte an, wie der GCF in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bei Germany Trade & Invest 

Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol: Förderung der EU für Infrastruktur

Einreichfrist: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht: Mit einer Milliarde Euro soll der Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gefördert werden. „Dies kann eine wichtige Lücke bei den massiven Investitionen schließen, die für den Aufbau einer nachhaltigen und zugänglichen Infrastruktur für Elektrofahrzeuge erforderlich sind“, sagte Verkehrskommissarin Adina Vălean, und forderte alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die Aufforderung wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht. Vorschläge können bis zu einer von drei Fristen eingereicht werden: 24. September 2024, 11. Juni 2025 und 17. Dezember 2025.

Welche Projekte sind förderfähig?

Die Aufforderung bezieht sich auf den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden die folgenden neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Unterstützung von Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Unterstützung für die Strom- und Wasserstoffversorgung auf Flughäfen
  • Unterstützung von Stromversorgungs- und Ammoniak- und Methanol-Bunkeranlagen in Häfen

Wie werden die Zuschüsse vergeben?

Die eingereichten Vorschläge werden von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet. Die Antragsteller erhalten die Bewertung etwa vier Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, und die Finanzhilfevereinbarungen werden innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist unterzeichnet. 

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Green-AI Hub Mittelstand

Einreichfrist: bis Ende 2025

Der Green-AI Hub Mittelstand ist Wegbereiter für die Nutzung von KI für Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Er richtet sich speziell an KMU: praxisnah, lösungsorientiert und direkt vor Ort. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Zukunftssicherung des Mittelstands und die Umwelt, in der wir leben.

Er unterstützt ausgewählte KMU aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projektes mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln KI-Expert*innen kostenlos im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen für Ihr Unternehmen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.

Was angeboten wird:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort 
  • Entwicklung einer dauerhaften KI-Strategie für Ihren Betrieb
  • Seien Sie unter den ersten KMU, die durch moderne KI-Anwendungen direkt vor Ort Ressourcen einsparen.

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Ansprechpartner

Philipp Günther
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-207
E-Mail: philipp.guenther@berlin-partner.de

Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Masterplan Industriestadt Berlin 2022 -2026 (MPI)

Einreichfrist: Fortlaufende Einreichungsfristen

Haben Sie eine Projektidee, die den Industriestandort Berlin voranbringen wird?

Welche Projekte können gefördert werden?

„Zur Umsetzung des MPI 2022 – 2026 gewährt das Land Berlin projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben, welche die digitale und die ökologische Transformation der Industrie sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt unterstützen. Es werden Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert, die den Zielen der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ entsprechen sowie sich an den definierten Handlungsschwerpunkten orientieren (vgl. MPI 2022 – 2026). Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.

Mit der Umsetzung von Projekten wird das übergeordnete Ziel verfolgt, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin zu sichern und bestehende Potenziale zu heben und auszubauen.“

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen, Transfereinrichtungen. Pro Jahr sind 1-2 Fördercalls angedacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de

Dr. Ana Tomás
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302190
E-Mail: ana.tomas@berlin-partner.de

Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 31. März und 30. September

  • Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. Erneuerbare Kraftstoffe können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die vorliegende Richtlinie soll daher die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen die im Wege der Förderung gesetzten Anreize auch folgende Zielstellungen adressieren:
  • Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen,
  • Erreichung der notwendigen technologischen Reife für einen Markteintritt und Markthochlauf,
  • Förderung von Innovationen,Ausbau der bisherigen Technologieführerschaft und zugleich Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie
  • Beschleunigung der Dekarbonisierung im Verkehrsbereich. 

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Ansprechpartner

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Wolfgang Treinen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@berlin-partner.de

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)

Einreichfrist: laufend

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II) ist ein Förderprogramm zur Förderung von Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Die Förderschwerpunkte umfassen:

  1. Energieeffizienz
  2. Umwelt- und Energiemanagementsysteme
  3. Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
  4. Anpassung an den Klimawandel
  5. Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
  6. Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Das Antragsverfahren ist zweistufig – Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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Ansprechpartner

Robert Viebig
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302587
E-Mail: robert.viebig@berlin-partner.de

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist es, Investitionen in Maßnahmen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.

Gefördert werden die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen. KMU und Großunternehmen erhalten für Ihre Maßnahmen bis zu 30 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben - entweder als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, Kredit mit Zinsverbilligung oder Teilschuldenerlass. Die BEG NWG kann in Ergänzung zur GRW-Förderung genutzt werden. Für die Nutzung des Programms ist ein Energieberater einzubinden.

Weitere Informationen zur BEG NWG finden Sie auf der Seite der KfW.

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Ansprechpartner

Mariane Quint-Kljajic
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-585
E-Mail: Mariane.Quint@berlin-partner.de

Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de

Philipp Scherer
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-460
E-Mail: philipp.scherer@berlin-partner.de

GEMSTONE (GrEen Manufacturing SupporTing recOveryand resiliency of industrial SMEs) ist ein von der EU gefördertes Projekt, welches über den Mechanismus der Kaskadenfinanzierung einen Förderaufruf speziell für KMU gestartet hat. Das Programm richtet sich an produzierende Unternehmen aus den Sektoren EnergieMobilitätMaterialienLandwirtschaft / Lebensmittel sowie Luft- und Raumfahrt / Verteidigung.

GEMSTONE hat 4 Programmstränge:

  1. TRAIN fördert Weiterbildungsaktivitäten von KMU und deren MitarbeiterInnen zum Thema "Green Transition". GEMSTONE bietet eine Übersicht möglicher Trainingsanbieter, es können jedoch auch eigene Vorschläge gemacht werden, sofern die Trainingsanbieter und -inhalte thematisch in den Programmrahmen passen. TRAIN-Aktivitäten können mit bis zu 2.000 € gefördert werden.
  2. EXPLORE fördert Markterkundungs- und Internationalisierungsvorhaben von KMU zu den Themen "Green Transition" und "Green Manufacturing". Hierzu zählen primär Messebesuche und Delegationsreisen Die Zielländer müssen außerhalb der EU liegen, gewünscht sind insb. Reisen in die USA/Kanada, nach Japan sowie in die ASEAN-Länder. EXPLORE-Aktivitätenwerden mit bis zu 1.500 € gefördert.
  3. GREEN INNOV unterstützt die Entwicklung neuer grüner Technologien und Prozesse. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 60.000 €. Die Entwicklungsstufe soll nach Ende des Projekts ca. TRL 6 betragen.
  4. GREEN ADOPT unterstützt die Erprobung und den Einsatz neuer grüner Technologien und Prozesse in KMU in operativer Umgebung. Die eingesetzten Technologien sollen so näher an die Marktreife geführt und die anwendenden KMU bei deren Implementierung unterstützt werden. Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, bestehend aus einem Anwender-KMU und einem Lösungsanbieter, mit bis zu 40.000 € für das Gesamtkonsortium.

Bitte beachten Sie: Anträge für TRAIN und EXPLORE Aktivitäten können bis Dezember 2024 laufend gestellt werden - alle 2 (geraden) Monate gibt es einen Cut-off, an dem eingegangen Anträge bewertet werden. Ist das Antragslimit für einen Cut-off erreicht, landet die Bewerbung automatisch im nächsten Cut-off. Für GREEN INNOV und GREEN ADOPT Anträge gibt es hingegen eine Antragsfrist. Die nächste Frist endet am 31.10.2023.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmwebseite sowie den Guides for Applicants der einzelnen Programmstränge. Melden Sie sich bei Antragsinteresse gerne bei uns.

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Ansprechpartner

Robin Bruck
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-391
E-Mail: robin.bruck@berlin-partner.de

Dajana Pefestorff
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 73061-315
E-Mail: dajana.pefestorff@wfbb.de