Fördermöglichkeiten für Aktivitäten und Projekte
Nachfolgend finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Sie haben eine Projektidee aber Sie finden keine passende Ausschreibung, wo Sie das Vorhaben einreichen können? Sie suchen noch einen passenden Verbundpartner mit gezielter Expertise?
Dann kontaktieren Sie gern:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
gerald.franz@wfbb.de
Gemeinsames deutsch-kanadisches Innovationsprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das National Research Council of Canada Industrial Research Assistance Program (NRC IRAP) haben auch 2026 wieder eine gemeinsame Ausschreibung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte veröffentlicht.
Um die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus dem Ausland zu erleichtern, hat das BMWE mit mehreren Ländern Vereinbarungen zur gemeinsamen Innovationsförderung für den Mittelstand getroffen und grenzüberschreitende Ausschreibungen initiiert. Die Verfahren der Begutachtung und Bewilligung der Förderanträge sind unter den beteiligten Ländern abgestimmt.
Vor diesem Hintergrund setzt das BMWE die gemeinsamen Ausschreibungen für deutsch-kanadische Innovationsprojekte in 2026 fort. Die Fördermittel werden jeweils aus den nationalen Programmen bereitgestellt – für die deutschen Partner aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
Die Einreichungsfrist endet am 19. Juni 2026.
Informieren Sie sich
Der zuständige Projektträger AiF Projekt GmbH und das Enterprise Europe Network laden am 5. März 2026 von 16.00 bis 17.30 Uhr zu einem Info-Webinar ein, um mehr über die Förderung durch ZIM und das NRC IRAP zu erfahren sowie einen Blick über den Tellerrand der Ausschreibung zu richten.
Das Webinar findet in englischer Sprache statt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung ist hier möglich
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit mit Kanada finden Sie hier.
Eine Seminarreihe des EEN Berlin-Brandenburg
In unserer Online-Seminarreihe “EU-FÖRDERUNG Kompakt” präsentieren wir Ihnen immer donnerstags von 13-14 Uhr jeweils einen Aspekt aus dem Horizont Europa Programm oder eine weitere europäische Fördermöglichkeit für Ihr Unternehmen.
Bitte melden Sie sich für jedes Seminar gesondert an, an dem Sie teilnehmen möchten. Anmeldung
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Joint German-Canadian Innovation Program
The Federal Ministry for Economic Affairs and Energy (BMWE) and NRC IRAP, the National Research Council of Canada Industrial Research Assistance Program, have once again published a joint call for research and development projects for 2026.
To facilitate cooperation with international partners, the BMWE has concluded agreements with several countries on joint innovation funding for SMEs and has launched cross‑border calls. The procedures for evaluating and approving funding applications are coordinated among the participating countries.
Against this background, the BMWi will continue the joint calls for German‑Canadian innovation projects in 2026. Funding is provided through national programmes — for the German partners through the Central Innovation Programme for SMEs (ZIM).
The submission deadline is 19 June 2026.
Be informed
The responsible project management agency, AiF Projekt GmbH, and the Enterprise Europe Network invite you to an information webinar on 5 March 2026 from 4pm to 5:30pm (CET), to learn more about funding opportunities through ZIM and NRC IRAP, as well as to gain insights beyond the scope of the call.
The webinar will be held in English.
Participation is free of charge. Registration
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Fasanenstr. 85 | 10623 Berlin | Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
www.berlin-partner.de | www.businesslocationcenter.de
Das Land Berlin fördert mit ProFIT Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Zuschüsse bis zu 500.000 EUR pro Projekt beziehungsweise Projektpartner
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR Laufzeit bis zu 10 Jahre
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin.
Unternehmen:
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen:
- nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben
Die Richtlinie mit den hier genannten Konditionen tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und des Landesrechnungshofs am 01.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
HYBRID - European Defence Fund (EDF) Info Days 2026 in Brüssel, Belgien
10.03.2026 09:00 | 11.03.2026 17:00 Uhr
Die Info Days des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) 2026 finden am 10. und 11. März in einem hybriden Format statt – sowohl persönlich in Brüssel als auch online.
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an potenzielle Antragsteller aus öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und Norwegen. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit im Rahmen des EDF finden Sie auf der EDF-Webseite im Abschnitt „Bin ich förderfähig?“.
Highlights der Veranstaltung:
- Tag 1: Mitarbeitende der GD DEFIS stellen die EDF-Ausschreibungen 2026 vor, berichten über die neuesten Entwicklungen und geben hilfreiche Informationen zum Antragsverfahren.
- Tag 2: Nutzen Sie eine einzigartige internationale Networking-Gelegenheit, um Konsortien für F&E im Verteidigungsbereich zu bilden und Projektvorschläge in thematischen Pitch-Sessions zu entwickeln.
- Investorensessions: Vernetzen Sie sich mit Investoren und entdecken Sie Investitionsmöglichkeiten sowie Unternehmen in thematischen Pitch-Runden.
Praktische Informationen:
- Wann: Dienstag, 10. März 2026, 09:00 Uhr – Mittwoch, 11. März 2026, 17:00 Uhr (MEZ)
- Sprachen: Englisch
Einreichfrist: Fortlaufend jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres
Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
• Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
• integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
• Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
• effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
• Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.
Nachhaltiges Wassermanagement
• Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
• Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
• innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
• effizientere Bewässerungstechnologien;
• innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
• Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.
Bewertungsstichtage für zunächst einzureichende Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
6 Challenges
“Groundbreaking Cross-Sector Innovations” I Partner: German Space Agency at DLR Challenge
“Join the New Space Economy” I Partner: ESA BIC Challenge
“Space for a Resilient Society” I Partner: ESA BA Challenge
“Boosting Earth-Space Industry Partnerships” I Partner: Airbus Challenge
“Space up your Drive” I Partner: Mercedes-Benz car2space Challenge
“Sovereign End-to-End Systems” I Partner: OHB Challenge
Für Start-ups, KMU, Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Einzelpersonen (weltweit)
• Bewerbungen bis 25. März 2026 •
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Hierzu sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren FuE-Aktivitäten motiviert werden.
Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.
Verfahren
Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Der Lotsendienst für Unternehmen hilft bei grundsätzlichen Fragen zur Förderung. Detaillierte fachliche Fragen beantwortet jeweils der für einen Technologiebereich zuständige Projektträger. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung.
Förderkriterien
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrages zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Wasser und Rohstoffen sowie zur Schließung der jeweiligen Kreisläufe. Die Bewertungskriterien im Detail können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Technologie- und Anwendungsbereiche
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
- integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
- Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
- effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
- Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.
Nachhaltiges Wassermanagement
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
- effizientere Bewässerungstechnologien;
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).
Daten zur Einreichung
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Mehr Informationen sind HIER
Einreichfrist: 23. April 2026
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Pro FIT Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur KI-basierten Robotik in der industriellen Produktion. Mit dem Aufruf stärkt das Land Berlin technologieorientierte Innovationen der KI-basierten Robotik, beschleunigt deren industrielle Anwendung und baut das Berliner Robotik- und KI-Ökosystem gezielt aus. Der Fokus liegt auf der Erleichterung des Zugangs für KMU, unter anderem durch LLM-basierte Programmierung und Imitation Learning. Unterstützt wird damit die Zielsetzung des Masterplans Industriestadt Berlin, der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg sowie der Hightech-Agenda der Bundesregierung zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und technologischer Souveränität.
Am 29. Januar 2026 (14-16 Uhr) wird im Rahmen der all about automation ein Antragsteller Workshop stattfinden.
KI-basierte Robotik ermöglicht eine wettbewerbsfähige industrielle Produktion
Fachkräftemangel, steigende Effizienzanforderungen und internationaler Innovationsdruck machen den Einsatz intelligenter Automatisierung unverzichtbar. KI-basierte Robotik ist dabei eine Schlüsseltechnologie für eine wettbewerbsfähige und resiliente industrielle Produktion. Durch die Integration von Künstlicher Intelligenz werden Robotersysteme flexibler, präziser und vielseitiger einsetzbar, auch in der Mensch-Maschine-Kollaboration und in unstrukturierten Umgebungen. Dies steigert Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, ermöglicht neue Geschäftsmodelle und schafft hochqualifizierte Arbeitsplätze am Standort Berlin.
Innovative Projekte entwickeln und umsetzen mit Pro FIT
Der Pro FIT-Aufruf bietet die Gelegenheit für kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin, innovative Projekte im Bereich der KI-basierten Robotik in der industriellen Produktion zu entwickeln und umzusetzen. Pro FIT steht für das „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien“. Die Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt durch externe Fachgutachter auf Basis technischer und marktrelevanter Kriterien. Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt die kaufmännische Prüfung. Ein Förderausschuss entscheidet auf Grundlage des regulären Antragsprüfungsverfahrens im Rahmen der Pro FIT-Richtlinien (! neue Richtlinien gültig ab 01.01.2026) sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über eine Förderung. Fördervoraussetzung ist jeweils eine Projektbewertung mit mindestens drei Punkten beim Kriterium „Thematischer Bezug“ und mindestens die Ausprägung „mittel“ für das Kriterium „Beitrag zur industriellen Anwendung KI-basierter Robotik“.
Zuschüsse auch in der Innovationsphase der experimentellen Entwicklung
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit klarem Fokus auf die Berliner Industrie und einem Beitrag zur praktischen Anwendung KI-gestützter robotischer Systeme in der industriellen Wertschöpfung gemäß den Pro FIT-Richtlinien (! neue Richtlinien gültig ab 01.01.2026). Im Rahmen dieses Aufrufs können KMU auch in der Innovationsphase der experimentellen Entwicklung mit Zuschüssen gefördert werden. Nach Ausschöpfung des für Zuschüsse verfügbaren Budgets im Rahmen des Aufrufs können im Ranking nachfolgende Projekte in der Phase der experimentellen Entwicklung mit Darlehen für KMU gefördert werden. In der Innovationsphase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung ist die Förderung ausschließlich mit Darlehen möglich.
Schwerpunktthema des Masterplans Industriestadt Berlin
KI und Robotik in der Produktion sind Schwerpunktthemen des Masterplans Industriestadt Berlin, der den strategischen Rahmen für die Industriepolitik des Landes Berlin steckt und die digitale und ökologische sowie die Transformation der industriellen Arbeitswelt begleitet.
Die im Juni 2025 vorgelegte Anforderungs- und Potenzialanalyse zur KI-basierten Robotik in der Industriestadt Berlin zeigt, welche Herausforderungen aber auch Chancen das Thema für das regionale Ökosystem birgt. Der Aufruf setzt eine Handlungsempfehlung der Studie um. Projekte, die in dem Call gefördert werden wollen, verpflichten sich als MPI-Projekte (Letter of Intent) zur Mitwirkung am MPI. Dazu zählt insbesondere die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen sowie regelmäßige Information über den jeweiligen Projektstand.
Für detaillierte Informationen und Fragen zum Pro FIT-Programm besuchen Sie die Website der IBB: Pro FIT-Programm.
Weiterführende Links
- MPI ProFIT Förderaufruf
- Letter of Intent (MPI ProFIT Förderaufruf)
- ProFIT (Webseite der IBB)
- Antragsteller Workshop am 29. Januar 2026
Ansprechpartner
Jens Woelki
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)030 46302-259
E-Mail: jens.woelki@berlin-partner.de
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
Einreichfrist: laufend
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg bei:
wissenschaftlichen Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, darunter auch Machbarkeitsstudien (Kleiner BIG-Transfer) SOWIE
planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen (Großer BIG-Transfer) SOWIE
Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), die bei dem antragstellenden Unternehmen zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, die unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sind (BIG-FuE).
Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden als Projektförderung und wird in Form eines Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Dauer und die Zuwendung je Vorhaben sind folgendermaßen begrenzt:
Kleiner BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 5.000 EUR Zuschuss (100 % Vollfinanzierung)
Der Kleine BIG-Transfer wird nur einmalig bewilligt und gilt nur für Unternehmen, die noch keine vertraglich fixierte forschungs- und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung hatten.
Großer BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 15.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der Große BIG-Transfer kann mehrmals, höchstens jedoch einmal innerhalb von zwölf Monaten, bewilligt werden.
BIG-FuE:
24 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 100.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der BIG-FuE kann frühestens nach Abschluss eines zuvor nach dieser Richtlinie geförderten FuE-Projekts und grundsätzlich erst nach Verwertung dessen Ergebnisse wiederholt beantragt werden.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Neue Website zum Luftfahrtforschungsprogramm veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine neue Website zum Luftfahrtforschungsprogramm veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie ab sofort alle Informationen rund um das LuFo-Programm sowie Wissenswertes zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Antragsverfahren
So hilft ZIM in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:
- Forschungsvorhaben können im Vorfeld mit Durchführbarkeitsstudien auf Realisierbarkeit geprüft werden.
- Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passen.
- Unternehmen, deren FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekte im ZIM gefördert wurden, können ergänzend "Leistungen zur Markteinführung" beantragen.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger.
Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (BIG-Digital)
Schlanke, leistungsfähige Unternehmensprozesse bieten vielerlei Potential - durch sie optimieren Unternehmen an überlebenswichtigen Stellschrauben: Qualität, Zeit, Personalbindung in Administration oder an Maschinen, Fehlerquoten und damit Kosten. Diese gesteigerte Effizienz hilft Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen. Sie werden unabhängiger von äußeren Rahmenbedingungen, wie Fachkräftemangel und haben mit einer maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategie darüber hinaus eine Antwort auf zunehmende IT-Kriminalität.
Brandenburger Unternehmen auf dem Weg zur Planung und Implementierung einer solchen Strategie zu unterstützen, ist Ziel der Richtlinie BIG-Digital. Sie bietet Unternehmen in drei separaten Modulen Fördermöglichkeiten, die auf ihre Bedarfe zugeschnitten sind.
Das Modul Beratung1 zielt auf die Beauftragung externer Beratungsdienstleister zur Aufdeckung von Digitalisierungspotentialen bis hin zur Erarbeitung eines Implementierungsplanes für ein nachgelagertes Digitalisierungsvorhaben.
Eine Förderung von Aufwendungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsanwendungen, einschließlich des Einsatzes von eigenem Personal, der Inanspruchnahme externer Unterstützungsleistungen sowie der erforderlichen Hard- und Software kann im Modul Implementierung2 beantragt werden.
Das Modul Schulung3 sieht eine Förderung von prozessbegleitenden Schulungen des eigenen Personals durch externe Schulungsdienstleister vor.
Informationen zur Richtlinie und zu einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Die Mitarbeiter/innen der WFBB in den Regionalcentern freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen, um gemeinsam mit Ihnen auszuloten, wie BIG-Digital bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben greift.
1 : Förderhöchstsumme 50.000 Euro
2: Förderhöchstsumme 250.000 Euro
3: Förderhöchstsumme 50.000 Euro
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Internationales Forscherteam zeigt, wie sauberes Fliegen nachhaltig finanziert werden könnte / Veröffentlichung in Science.
Wie lässt sich Luftverkehr klimaneutral gestalten – und Kapital so lenken, dass es echte Fortschritte für die Umwelt bringt? Eine internationale Forschungsgruppe hat im Wissenschaftsjournal Science ein Modell für nachhaltige Investitionen in der Luftfahrtindustrie vorgestellt. Mitautor ist Prof. Dr. Philipp Goedeking, Luftfahrtindustrie-Experte und Honorarprofessor am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).
"Rund drei Prozent der weltweiten Emissionen entstehen derzeit durch den Luftverkehr – Tendenz steigend, da eine wachsende und wohlhabendere Weltbevölkerung immer häufiger fliegt", erklärt Prof. Dr. Philipp Goedeking, der seit vielen Jahren als Strategieberater in der internationalen Luftfahrtbranche tätig ist und dabei Nachhaltigkeit, Technologie und Finanzmärkte verknüpft. Flugzeuge beeinflussen das Klima dabei nicht nur durch Kohlendioxidemissionen bei der Verbrennung von Kerosin, sondern auch durch Kondensstreifen, die entstehen, wenn Wasserdampf und Rußpartikel aus den Triebwerken in großen Höhen gefrieren und künstliche Eiswolken bilden.
"Kosmetische Anpassungen bei Triebwerken und Treibstoffen"
Das in Science erschienene Paper "Mobilizing capital and technology for a clean aviation industry", an dem auch Forschende der University of California in San Diego sowie der University Colleges Dublin und London beteiligt sind, beschreibt ein grundlegendes Dilemma: Obwohl jährlich Milliarden Euro in nachhaltigere Entwicklungsprojekte in der Luftfahrt fließen, konzentrieren sich diese vor allem auf Projekte mit beschränktem Zeithorizont und beherrschbaren Investitionsrisiken, etwa effizientere Triebwerke oder begrenzte Beimischungen von nachhaltigem Flugkraftstoff.
Neue Technologien hätten die weltweite Flugzeugflotte zwar etwas effizienter gemacht und so das Emissionswachstum gebremst, so Goedeking weiter. Sogenannte "Sustainable Aviation Fuels" (SAF), weitgehend aus recycelten Fetten und Ölen der Lebensmittelindustrie hergestellt, seien aber bislang erst sehr begrenzt verfügbar. "Die derzeitigen Verfahren zur Herstellung von SAF lassen sich nicht auf die nötigen Mengen skalieren, um die gesamte Branche zu verändern", erläutert Goedeking. Damit lasse sich das Wachstum der Emissionen bestenfalls verlangsamen, aber keine echte Trendwende erreichen.
Emissionen vom Branchenwachstum entkoppeln
"Es kommt darauf an, die Emissionen des Luftverkehrs vom Wachstum der Branche nachhaltig zu entkoppeln, um das Netto-Null-Ziel erreichen zu können", erklärt Prof. Dr. Philipp Goedeking. Ein solches "decoupling" sei einfach zu messen, leicht mit anderen Branchen zu vergleichen und kaum für Greenwashing manipulierbar.
"Eine wirkliche Transformation der Luftfahrt erfordert weit mehr als nur kosmetische Anpassungen bei Triebwerken und Treibstoffen", so Goedeking. "Wenn wir die Luftfahrt wirklich dekarbonisieren wollen, müssen wir Kapital gezielt in Technologien lenken, die den Sektor grundlegend verändern können – auch wenn das einen deutlich längeren Zeithorizont für Investitionen erfordert und deshalb finanziell riskanter erscheint."
Index für mehr Transparenz
Um solche Investitionsentscheidungen zu unterstützen, schlagen die Forschenden einen Aviation Sustainability Index (ASI) vor. Er soll – ähnlich wie ein Bonitätsrating – die nötige Transparenz schaffen, um zwischen Projekten mit bloßem Nachhaltigkeitsanspruch und solchen mit nachweisbarem Klimanutzen zu unterscheiden, um Finanzströme gezielt in wirksame Projekte zu lenken.
"Aktuelle Modelle nachhaltiger Finanzierung koppeln Kreditkonditionen – etwa Zinssätze – an das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen. Zumeist sind sie aber so strukturiert, dass die Ziele nahezu mühelos erreichbar sind und damit unwirksam bleiben", sagt Goedeking. "Wir schlagen einen alternativen Weg vor: positive finanzielle Anreize für mutige, wirkungsvolle Innovationen." Damit würden Investoren und Unternehmen für Projekte mit hohen ASI-Werten günstigere Finanzierungskonditionen erhalten.
Ingenieurskunst und Finanzarchitektur
"Die Entwicklung neuer Antriebssysteme, Kraftstoffe und Flugzeugkonzepte kann nur dann echte Wirkung entfalten, wenn sie durch passende Finanzierungsmodelle unterstützt wird", so Prof. Dr. Philipp Goedeking. Das Konzept der Forschenden erlaubt dabei Mischfinanzierungen zwischen privaten und öffentlichen Investitionen, wie sie etwa europäische Förderbanken nutzen, um Zusatzrisiken zu teilen und private Mittel leichter zu mobilisieren.
"Ein zukunftsfähiger Luftverkehr braucht nicht nur Ingenieurskunst, sondern auch Finanzarchitektur", betont Goedeking. Das vorgeschlagene Modell lasse sich auch auf andere schwer zu dekarbonisierende Sektoren wie die Schifffahrt oder die Stahl- und Zementindustrie anwenden. Durch die Verbindung messbarer Investitionsanreize mit realen Klimawirkungen biete es einen Weg, "Greenwashing" zu vermeiden und Kapitalströme stärker an echten Fortschritten auszurichten.
Quelle: https://presse.uni-mainz.de/investitionsmodell-fuer-klimafreundliche-luftfahrt/
Fördermöglichkeiten für KMU-Projekte als Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Sie planen ein Projekt der Kreislaufwirtschaft als neues Produkt, als neuen Geschäftsprozess oder als Innovation in der Lieferkette, um so Ihren Beitrag zur Schonung unseres Planeten zu erbringen?
Und Ihre Idee steht am Anfang und Sie möchten auf dem Weg zur Umsetzung Förderungen nutzen?
Dann wären folgende Förderungen für Sie möglicherweise besonders geeignet:
Mit Ihren Fragen und Anträgen wenden Sie sich bitte direkt an:
Marielies Becker
Senior Projektmanagerin Innovation
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel +49 30 46302-359
marielies.becker@berlin-partner.de
Übrigens, für alle in Berlin ansässigen Interessenten: Berlin hat eine hervorragend unterstützende Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK) der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Für Brandenburger Interessenten beantwortet Ihre Fragen zu den Fördermöglichkeiten:
Gerald Franz
Projektmanager (Cluster), Team Verkehr, Mobilität, Logistik
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Tel +49 331 730 61-243
DBU Projektförderung – Einreichungsfrist laufend
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Bundesweite Förderung
- Konsortialanträge möglich
- Förderquote für KMU i.d.R. 50% (kann auch höher ausfallen) und für Wissenschaft 100%, GU können teilnehmen (i.d.R. geringere Förderquote)
Keine Antragsfristen, Skizzen können jederzeit eingereicht werden, aber es sollte definitiv vorab Kontakt mit der DBU aufgenommen werden
Die DBU Projektförderung setzt zwar auch auf innovative Projekte, allerdings ist diese nicht auf „Forschung“ im eigentlichen Sinne beschränkt, sondern es können auch Methoden, Bildungskonzepte und ähnliches entwickelt bzw. gefördert werden. D.h. der Scope möglicher Projekte ist etwas breiter gefasst als im KMU-innovativ, weshalb dieses Programm grundsätzlich für Ihr Folgeprojekt infrage kommen könnte.
Wichtig ist, dass der messbare impact von Projekten, bspw. in Bezug auf Ressourcenschonung oder THG-Emissionen, relativ zum Innovationsgrad betrachtet, stärker gewichtet wird als bei KMU-innovativ. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass die DBU eine Stiftung ist. Sie hat zwar auch eine Förderleitlinie, allerdings achtet die DBU noch mehr als bspw. die IBB oder das BMBF/BMWK darauf, wie sich Projekte in die Ziele der DBU und in den Kontext bereits zuvor geförderter Projekte einordnet.
Daher ist es unerlässlich, dass man noch in der Ideenphase, nach Durchsicht der wesentlichen formellen Infos hier und hier, mal bei der DBU anruft und mit der für das jeweilige Förderthema inhaltlich zuständigen Person spricht.
Transfer BONUS für KMU: Förderung von Forschung & Entwicklung – Einreichfrist: laufend
- Themenübergreifend, kann natürlich auch für Nachhaltigkeitsprojekte verwendet werden
- Förderung des Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- KMU förderfähig
- Förderhöhe:
Bis zu 45.000 EUR Förderung für Projekte des Technologie- und Wissenstransfers in Berlin.
In der Einstiegsförderung werden Zuschüsse von bis zu 7.500 EUR im Wege einer Vollfinanzierung gewährt.
Im Rahmen der Standardförderung werden Ausgaben für konkrete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit maximal 15.000 EUR bezuschusst.
Ist das jeweilige Vorhaben im Bereich der Digitalisierung angesiedelt, beläuft sich der Höchstbetrag des Zuschusses auf bis zu 45.000 EUR.
- Antragstellung
Den Transfer BONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte.
Das MEP bedient branchenübergreifend die wichtigen Zukunftsthemen Umwelttechnologien, zivile Sicherheit und Gesundheitswirtschaft ebenso wie die traditionellen Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zulieferindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie. Es ist mit seinen Modulen global für Wachstumsmärkte und -felder relevant. Es berücksichtigt weltweit Länder und Regionen, die wichtige Zielmärkte darstellen und Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft bieten.
Das MEP Modulsystem bietet Informationsveranstaltungen bis Unternehmerreisen für das In- und Ausland:
Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Deutschland und Interesse, ihr Auslandsgeschäft auf- oder auszubauen. Auch Großunternehmen können sich für eine Projektteilnahme bewerben. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Unternehmen KMU sein müssen und Vorrang vor Großunternehmen haben.
Unternehmen profitieren vom umfangreichen Unterstützungsangebot des MEP. Im Rahmen der Förderung werden Kosten für die Organisation des Programms sowie Informationsbereitstellung getragen.
Der Eigenanteil* bei der Teilnahme an den Auslandsformaten Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau beträgt:
- 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitern
- 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
- 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern
Reise-, Unterbringungs- und sonstige Verpflegungskosten müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.
Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Deutschland ist kostenlos. Gegebenenfalls kann eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro für Verpflegung erhoben werden.
Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.
*Bei ausschließlich digitaler Durchführung des Projekts reduziert sich der Eigenanteil um 50 Prozent
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Mona Meyer zu Kniendorf
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-532
E-Mail: mona.meyerzukniendorf@berlin-partner.de
Tessa-Alexa Neuenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61-320
E-Mail: tessa.neuenburg@wfbb.de
Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
Fördernehmer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Förderthemen
Bewältigung und Abmilderung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050
Förderart Zuschuss
Fördergeber
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
Ziel des Programms
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin
GründungsBONUS Plus bietet einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle mit Sitz in Berlin. Fokussiert werden zukunftsweisende Konzepte mit u. a. ökologischer, ökonomischer oder sozialer Innovation, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als achtzehn Monate sind. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.
GründungsBONUS Plus unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten - maximal 50.000 Euro. Dadurch können z. B. Miete, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten von zukunftsträchtigen Gründungen bezuschusst werden.
Das Förderprogramm richtet sich an
- rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer,
- Start-ups und
- Kleinstunternehmen
- wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen (mehr als 50 % der Einnahmen werden nicht aus staatlichen Zuschüssen oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern bezogen)
mit Sitz in Berlin.
Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Elena Arndt
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-443
E-Mail: Elena.Arndt@berlin-partner.de
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Fördernehmer
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Förderthemen
Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg,
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Ziel des Programms
Wir unterstützen die Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von Hochschulen oder der Aufstiegsfortbildung in Brandenburgischen KMU. Mit dem Wissenstransfer begünstigen wird betriebliche Innovationen und Wachstum.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Wie wird gefördert?
Werkstudierende
Es ist ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von mindestens 1.076,00 Euro für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestarbeitsentgelte vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.1.4.5).
Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die zu fördernde Person im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl der Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf vollen Kalendermonaten gewährt.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten
Es ist ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich mindestens 2.750,00 Euro bezogen auf mindestens 38 Wochenstunden vertraglich zu vereinbaren. Bei einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit, verringert sich auch die Höhe des mindestens zu vereinbarenden monatlichen Bruttogehaltes. Dafür gibt es eine Tabelle, die die Wochenarbeitsstunden und die dazugehörigen Mindestbruttomonatsgehälter vorgibt (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.5).
Für die Berechnung gibt es eine Standardeinheit. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat, in dem die Innovationsassistentin beziehungsweise der Innovationsassistent im Unternehmen gegen Entgelt tätig ist. Der Förderbetrag richtet sich nach der Förderstufe gemäß des Bruttomonatsgehalts und den Wochenarbeitsstunden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahl von Wochenarbeitsstunden die für die betreffende Förderstufe zulässige Anzahl übersteigt.
Die Förderung wird für die Dauer von 18 vollen Kalendermonaten gewährt.
Für Beschäftigungen mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus einem nachhaltigen Bereich kann die Dauer der Förderung bis zu 24 Monate betragen (siehe Richtlinie Ziffer 3.2.4.6).
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Arbeitsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 22. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Einreichfrist: laufend
Mit den Innovationsgutscheinen des BMWK können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.
Leistungsstufe Potenzialanalyse max. 10 TW max. 5.500 €
Leistungsstufe Realisierungskonzept max. 25 TW max. 13.750 €
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen.
Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Gerd Blutke
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-423
E-Mail: gerd.blutke@berlin-partner.de
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
| 13.08.2024 PRESSEMITTEILUNG des BMWK |
| Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet |
| „Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden. Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert. Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben. Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren. Weitere Informationen zu STARKMit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt. Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet. „STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd.€ derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. € für neue Anträge zur Verfügung. STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. € finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt. Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet. Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt. Die neue Förderrichtlinie (PDF, 284 KB) wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich. |
NVEST bringt Start-ups und private Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investierenden zu finden.
Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 6. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ((BMWK) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 25 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.
Wagniskapital mobilisieren und Zugang verbessern
Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem/r Kapitalgeber/in für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investierende – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Veränderte Förderbedingungen ab 6. Februar 2023
Die Förderbedingungen wurden mit der ab 6. Februar 2023 in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wie folgt angepasst:
- 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
- Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
- 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
- 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
- Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
- Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Mit dem Programm „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.
Gefördert werden Beratungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die Beratungsunternehmen bieten individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den fünf Fördermodulen:
- Digitalisierungsstrategie,
- IT-Sicherheit,
- Digitalisierte Geschäftsprozesse,
- Datenkompetenz
- Digitale Markterschließung
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Dr. Jens Unruh
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Tel: +49 (0)331 730 61 -311
E-Mail: jens.unruh@wfbb.de
Dr. Katharina Witte
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel: +49 (0)30 46302-576
E-Mail: katharina.witte@berlin-partner.de