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Luftfahrt-Bundesamt automatisiert Verwaltungsakte für unbemannte Luftfahrt  

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Seit Ende 2020 sind alle Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die 250 Gramm oder mehr wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind, gesetzlich verpflichtet, sich zu registrieren

Seit Ende 2020 sind alle Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die 250 Gramm oder mehr wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind, gesetzlich verpflichtet, sich zu registrieren.

Bislang wurden die jährlich rund 115.000 Registrierungen zu einem Großteil händisch im Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bearbeitet. Das BMDV hat bereits im Frühjahr die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Automatisierung dieses Prozesses angestoßen. Diese sind am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und ab sofort wirksam. Die Digitalisierung umfasst insbesondere die UAS-Betreiberregistrierung („Drohnenregistrierung“) für natürliche Personen und die Ausstellung von Kompetenznachweisen A1/A3 für Fernpiloten. 

Neben den 115.000 UAS-Betreiberregistrierungen stellt das LBA pro Jahr rund 56.000 Kompetenznachweise A1/A3 aus. Diese können nun vollautomatisch bearbeitet werden, was die Verfahrensdauer von bis zu zwei Wochen auf wenige Minuten reduziert. Die Automatisierung ermöglicht erhebliche Einsparung, allein für die Erstellung von Kostenbescheiden von über 34.000 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Zugang zur UAS-Betreiberregistrierung erfolgt unter https://uas-registration.lba-openuav.de. Informationen zum Online-Lehrgang und zur Prüfung für Fernpiloten sind unter https://lba-openuav.de einzusehen. (schwerin@bdli.de