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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für ein Weltraumgesetz - Mehr Sicherheit und ein guter Wettbewerbsrahmen für die Raumfahrt

| News

04.09.2024 PRESSEMITTEILUNG

Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz beschlossen. Die Bedeutung einer funktionsfähigen Weltrauminfrastruktur für die moderne Industrie- und Informationsgesellschaft nimmt stetig zu. Das zeigt sich auch daran, dass hierzulande immer mehr private Weltraumakteure auf dem Markt drängen.

Koordinatorin der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt, Dr. Anna Christmann, MdB: „Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Weltraumgesetz beschlossen. Ich freue mich sehr, dass wir einen solchen Meilenstein bei einem wichtigen Schlüsselprojekt der neuen Raumfahrtstrategie erreichen konnten. Ein Weltraumgesetz wird für Verkehrssicherheit und damit Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen und gleichzeitig so ausgestaltet sein, dass es zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beiträgt.“

Diese Eckpunkte halten die zentralen Regelungsinhalte für ein Weltraumgesetz fest, mit dem die Bundesrepublik Deutschland nicht nur ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von Risiken aus dem bislang nicht regulierten Sektor privater Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen leisten wird. Das Weltraumgesetz wird Fragen der zivilen (Betriebs-) Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott leisten. Darüber hinaus werden auch die nationale Sicherheit, die Verteidigungsinteressen und die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie durch das Weltraumgesetz gestärkt, indem es einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen bietet und völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzt.

Die Eckpunkte haben folgende Kerninhalte:

  • Das Weltraumgesetz wird einen Genehmigungsvorbehalt für Weltraumaktivitäten vorsehen.
  • Das Weltraumgesetz wird regeln, dass die die zuständige Behörde Weltraumaktivitäten überwachen und erforderliche Anordnungen treffen kann.
  • Das Weltraumgesetz wird die Registrierung von Weltraumgegenständen regeln.
  • Das Weltraumgesetz enthält die Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, im Falle einer Haftung nach den völkerrechtlichen Verträgen bei einem privaten Betreiber Regress zu nehmen. Dabei wird die Regelung besondere Rücksicht auf die Belange von Start-Ups und KMU, aber auch von Universitäten und Forschungseinrichtungen nehmen, indem diese geringer belastet werden. Die Regelung wird gleichzeitig für die Unternehmen transparent und mit geringem Bürokratieaufwand verbunden sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet nun auf Grundlage der Eckpunkte einen Referentenentwurf. Es folgt damit eine wichtige Phase der Konkretisierung, in der Rückmeldungen aus der Praxis und Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden.

Die Eckpunkte finden Sie hier. (PDF, 292 KB)