Aktuell

EASA SCHLÄGT REGELN FÜR VTOL-BETRIEB VOR

Die EASA hat Vorschriften für den sicheren Betrieb von senkrecht startenden und landenden Flugzeugen (VTOL) vorgeschlagen, zu denen auch Lufttaxis gehören.

In der Stellungnahme Nr. 03/2023: Einführung  eines Rechtsrahmens für den Betrieb von Drohnen – Ermöglichung innovativer Luftmobilität mit bemannten VTOL-fähigen Luftfahrzeugen, die erstmalige Lufttüchtigkeit unbemannter Luftfahrzeugsysteme, die der Zertifizierung unterliegen, und die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit derjenigen unbemannten Luftfahrzeugsysteme, die in der Kategorie "spezifisch" betrieben werden, wird u.a. die Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens vorgeschlagen, um neue Betriebs- und Mobilitätskonzepte, die auf unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit (VTOL) beruhen, zu fördern und ihre Akzeptanz zu unterstützen.

Zudem werden Änderungen an den bestehenden EU-Luftfahrtverordnungen und die Einführung von zwei neuen Verordnungen vorgeschlagen, die die erstmalige Lufttüchtigkeit von UAS (die einer Zertifizierung gemäß Artikel 40 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission unterliegen), die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von zertifizierungspflichtigen UAS (die in der "spezifischen" Kategorie betrieben werden) und die für bemannte VTOL-fähige Luftfahrzeuge (VCA) geltenden Betriebsanforderungen regeln sollen. 

Sentiana Schwerin

Referentin Digitalisierung, Cybersicherheit, AAM

BDLI